Fördermöglicheiten für Vereine

1. Oktober 2021 l Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«

Die Landesregierung NRW hat im Rahmen der Engagementstrategie auch ein Förderprogramm aufgelegt. Gefördert werden jährlich 2.000 Projekte mit jeweils 1.000 Euro für Vorhaben oder Maßnahmen, die das ehrenamtliche Engagement unterstützen. In jedem Jahr werden Schwerpunkte festgelegt, die im Rahmen des Programms gefördert werden können.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, Verbände, Initiativen).

Anträge sind in diesem Jahr ab dem 1. Oktober zu stellen und können bis zum 1. November 2021 bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen sind im Portal www.engagementfoerderung.nrw  hinterlegt und können dort von Ihnen ausgefüllt werden.

Weitere Informationen: Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«

 


29. September 2021 l Moderne Sportstätte 2022

Mit einem einzigartigen Förderprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Sportvereine und Sportverbände im Land. Zur Behebung des massiven Modernisierungs- und Sanierungsstaus bei Sportstätten stehen mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ bis zum Jahr 2022 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können. Denn „Moderne Sportstätte 2022“ zielt konkret auf die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder -verbänden befinden beziehungsweise gepachtet oder langfristig gemietet sind.

Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen gegliedert. In der ersten Interessenbekundungsphase sind von den Antragstellern lediglich eine Darstellung des Vorhabens (Projektskizze) sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan im Förderportal des Landessportbundes online einzureichen.
 
Weitere Informationen: https://www.land.nrw/de/moderne-sportstaette-2022-so-funktioniert-das-neue-foerderprogramm

 


­27. September 2021 l Coronahilfe Breitensport

Die "Coronahilfe Breitensport" können alle Sportvereine ab dem 27. September 2021 bis zum 15. November 2021 über das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen.

Antragsberechtigt ist jeder Sportverein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen Mitgliederverlust verzeichnet hat. Die Höchstgrenze ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der verlorenen Mitglieder mit dem Leistungssatz in Höhe von 30 Euro pro verlorenem Mitglied.

 


16. September 2021 l Soforthilfe Sport

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird weiter fortgesetzt. Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis zum 15. Dezember 2021 Anträge stellen.

 „Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat die Sportvereine als Orte sozialer Kontakte und sportlichen Miteinanders in ihrem Kern getroffen“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Daher werden wir auch weiterhin notleidenden Vereinen dabei helfen, ihre Existenz zu sichern.“

Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Notleidende Vereine können die Soforthilfe weiterhin über das Online-Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen beantragen:
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw

 


1. September 2021 l Mikroförderprogramm: Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert im ländlichen Raum Projekte, die Engagement stärken. Bis zum 24. Oktober 2021 können Vereine und Organisationen eine Projektförderung von bis zu 2.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.

Weitere Informationen: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

 


20. Juli 2020 l Konkrete Förderung für Gütersloher Vereine und Initiativen! l
++ abgelaufen ++

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise über eine Million Euro bereitgestellt.
Für die Stadt Gütersloh stehen 7.898,00 Euro für Vereine, Nachbarschaftsinitiativen und anderer gemeinnützige Organisationen für entstandene und entstehende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung!

Weitere Informationen und Anträge bei Elke Pauly-Teismann
E-Mail: elke.pauly(at)guetersloh(dot)de

 


15. Juli 2020 l Sonderprogramm Heimat 2020
++ abgelaufen ++

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses ab dem 15. Juli 2020 beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.

Weitere Informationen zum Aufruf und zur Antragstellung: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020

 


17. Juni 2020 l Bundesregierung beschließt Sonderkreditprogramm für Gemeinnützige

Ein Sonderkreditprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro hat die Bundesregierung am 17. Juni beschlossen. Sie will damit Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Schullandheime, Frauenhäuser, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe, Träger der politischen Bildung und andere gemeinnützige Organisationen, die von den Folgen der Corona-Pandemie stark betroffen sind, helfen. Die konkrete Auswahl der zu unterstützenden Organisationen soll den Ländern vorbehalten bleiben. Die Darlehen können bis Ende des Jahres vergeben werden, der jeweilige Höchstbetrag liegt bei 800.000 Euro (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kfw-sonderkreditprogramm-1761172)