Infomaterial für Vereine

 

  • Datenschutz:Datenschutz im Verein
     
  • Fundraising: Fundraising
     
  • Ehrenamtspauschale:
    2021 wurde die Pauschale von 720 Euro auf nun 840 Euro pro Jahr erhöht. Anders als beim Übungsleiterfreibetrag kann die Ehrenamtspauschale für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt werden. Für die Vorstandsarbeit muss dies aber durch eine Satzungsregelung ausdrücklich festgelegt sein. Für unterschiedliche Tätigkeiten im Verein können Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale auch kombiniert gezahlt werden. Mehr Infos hier: Ehrenamtspauschale
     
  • Übungsleiterfreibetrag:
    Der Übungsleiterfreibetrag beträgt ab 2021 jährlich 3.000 Euro. Dieser Steuerfreibetrag kann nicht bloß für die klassische Tätigkeit als Übungsleiter in Anspruch genommen werden, zum Beispiel im Sportverein. Er gilt auch für Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder bei vergleichbaren Tätigkeiten. Mehr Infos hier: Übungsleiterfreibetrag
     
  • Versicherungsschutz:Versicherungsschutz